Verhaltensregeln im Marine Protected Area « Capo Carbonara »
Zone A – Full Reserve – Markiert von gelben Bojen
Erlaubte Aktivitäten:
Zugang zu den Bediensteten der Verwaltungsbehörde des Marine Protected Area für Instandhaltung, Kontrolle und wissenschaftliches Personal für zugelassene Forschungsaktivitäten;
Zugang von autorisierten Führungen in eingeschränkten Gebieten und nur auf genehmigten Strecken unter Berücksichtigung eines hohen Umweltschutzes;
Rettungs- und Kontrollkontrolle;
Dienstleistungsaktivitäten im Auftrag der Verwaltungsbehörde.
Verbotene Aktivitäten:
Schwimmen;
Speerfischen, professionelle und Sportfischen;
Bootsfahrt mit Ausnahme der Patrouillenboote der Marine Area Wächter oder autorisiert.
Zusätzlich zu dem, was in den allgemeinen Regeln (Ministerialerlass Nr. 60 emittiert am 7. Februar 2012 und Ausführung und Organisation Verordnung) angegeben ist.
Zone B – Allgemeine Reserve
Alle Aktivitäten der Zone A sind erlaubt.
Darüber hinaus ist es erlaubt:
Segeln und Kreuzfahrt mit Booten bei niedriger Geschwindigkeit (nicht mehr als 10 Knoten);
Führungen, einschließlich Tauchen, die von der Verwaltungsbehörde des Meeresschutzgebietes zugelassen sind;
Schwimmen;
Freies Tauchen ohne Atemschutz in Übereinstimmung mit Dispositionen der Verwaltungsbehörde und mit Verordnungen von Port Captaincy;
Anlegen an geeigneten Strukturen, die von der Verwaltungsbehörde des Meeresschutzgebietes zur Verfügung gestellt werden, oder kompatibel mit den Notwendigkeiten des Meeresbodenschutzes (See- und Felsböden);
Beschränkte Fischerei für die Berufsfischer, die in der Gemeinde Villasimius ansässig sind, durch die Daten des Inkrafttretens des Ministerialerlasses Nr. 60, der am 7. Februar 2012 mit dem derzeitigen Verfahren in der Vollstreckungs- und Organisationsverordnung ausgegeben wurde. Beachten Sie, dass die Angelausrüstung den Meeresboden nicht beschädigen darf (Kiemennetze, Fischfalle und Trammelnetz);
Sportfischerei für Bewohner oder gleichwertige Personen (zweite Hausbesitzer, Liegeplatz zur Lega Navale sezione di Villasimius, jährlicher Anlegeplatz zur Marina di Villasimius), mit technischer und Quantität für Ausführungs- und Organisationsordnung;
Walbeobachtung nach Ausführungs- und Organisationsordnung.
Verbotene Aktivitäten:
Speerfischen;
Free Tauchen, mit Jet-Ski oder ähnlich, Wasserski oder ähnliches.
Zusätzlich zu dem, was in den allgemeinen Regeln (Ministerialerlass Nr. 60 emittiert am 7. Februar 2012 und Ausführung und Organisation Verordnung) angegeben ist.
Zone C – Teilreserve
Alle Aktivitäten der Zone B sind erlaubt.
Darüber hinaus ist es erlaubt:
Zugang zu Freizeitbooten;
Segeln und Kreuzfahrt mit Booten bei niedriger Geschwindigkeit (nicht mehr als 10 Knoten);
Anlegen an geeigneten Strukturen, die von der Verwaltungsbehörde des Meeresgeschützten Gebiets zur Verfügung gestellt werden, kompatibel mit den Notwendigkeiten des Meeresbodenschutzes (See- und Felsböden);
Begrenzte Fischerei für die Berufsfischer, die in der Gemeinde Villasimius ansässig sind, durch die Daten des Inkrafttretens des Ministerialerlasses Nr. 60, der am 7. Februar 2012 mit dem derzeitigen Verfahren in die Vollstreckungs- und Organisationsverordnung ausgegeben wurde. Die zugelassene Angelausrüstung darf den Meeresboden nicht beschädigen (Kiemennetze, Fischfalle und Trammelnetz);
Freies Tauchen mit oder ohne Atemschutzgerät mit vorheriger Genehmigung;
Sportfischerei für Bewohner oder gleichwertige Personen (zweite Hausbesitzer, Liegeplatz zum Marina di Villasimius jährlicher Anlegeplatz zur Marina di Villasimius), mit technischer und Quantität, die durch Ausführungs- und Organisationsverordnungen vorgesehen sind;
Walbeobachtung nach Ausführungs- und Organisationsordnung.
Verbotene Aktivitäten:
Speerfischen;
Mit Jet-Ski und ähnlich, Wasserski und ähnliches.
Zusätzlich zu dem, was in den allgemeinen Regeln (Ministerialerlass Nr. 60 emittiert am 7. Februar 2012 und Ausführung und Organisation Verordnung) angegeben ist.
Zone D – Experimentelle Reserve
Alle Aktivitäten der Zone C sind erlaubt.
Darüber hinaus ist es erlaubt:
Segeln und Kreuzfahrt mit Booten bei niedriger Geschwindigkeit (nicht mehr als 20 Knoten).
Verbotene Aktivitäten:
Speerfischen;
Mit Jet-Ski und ähnlich, Wasserski und ähnliches.
Zusätzlich zu dem, was in den allgemeinen Regeln (Ministerialerlass Nr. 60 emittiert am 7. Februar 2012 und Ausführung und Organisation Verordnung) angegeben ist.